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Kontakt - DR. KOCH REISEN

Am Stadtgarten 9
76137 Karlsruhe

E-Mail: info@dr-koch-reisen.de

Tel.: 0721-151 151

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Reisebedingungen, die bei der Buchung von Ihnen anerkannt werden, sind auf Empfehlung des Deutschen Reisebüroverbandes erstellt worden und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Im Interesse unserer Reiseteilnehmer haben wir versucht, diese Bedingungen klar und verständlich abzufassen.

1. Abschluß des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.

Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder online vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung, da sie ansonsten keine Rechtsverbindlichkeit besitzen.

Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei, oder unverzüglich nach Vertragsschluss, wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen.

2. Bezahlung

Zahlungen auf den Reisepreis sind nur gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines im Sinne des § 651 k Abs. 3 BGB zu leisten. Dieser Sicherungsschein wird mit der Buchungsbestätigung dem Teilnehmer zugestellt.

Die Anzahlung beträgt 20 % des Reisepreises. Der Restbetrag muss bis spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn beglichen sein. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden nach Eingang der Restzahlung zugesandt oder ausgehändigt, in der Regel aber nicht früher als 2 Wochen vor Reisebeginn.

3. Leistungen

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.

Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung informiert wird.

4. Leistungs- und Preisänderungen

Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss eintreten und die nicht vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

Liegt der Reisetermin später als vier Monate nach Vertragsabschluss, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, eine Preiserhöhung vorzunehmen, wenn sie auf Umständen beruht, die erst nach Vertragsabschluß eingetreten sind und die nicht vorhersehbar waren; wie z.B. Wechselkursschwankungen. Ändern sich behördlich festgelegte Beförderungstarife, Gebühren oder Steuern, ist eine Anpassung der Preise jederzeit möglich. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 10%, so ist der Reisende berechtigt, ohne Zahlung eines Entgelts vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss innerhalb von acht Tagen nach Übermittlung der Reisepreiserhöhung gegenüber dem Veranstalter erklärt werden.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Pauschalisiert sind von Ihnen folgende Kosten zu tragen:

  1. bis 57 Tage vor Reisebeginn: 5% des Reisepreises, mindestens jedoch € 100,- pro Person
  2. 56 bis 33 Tage vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises
  3. 32 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises
  4. 14 bis 8 Tage vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises
  5. 7 Tage vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises
  6. am Vortag des Reisebeginns, am Tage des Reisebeginns und bei Nichterscheinen: 100% des Reisepreises

Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.

6. Rücktritt durch den Veranstalter DR. KOCH Reisen

Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl ist die letzte Rücktrittsmöglichkeit durch Dr. Koch Reisen 21 Tage vor Reisebeginn.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen.

8. Haftung des Reiseveranstalters

Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns. Insbesondere haftet der Reiseveranstalter für:

a) die gewissenhafte Reisevorbereitung
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
c) die ordnungsgemäße Einbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen

Bei Reisen mit besonderen Risiken und Expeditions-charakter (z.B. Höhe, Klima, lange Fahrten auf schlechten Straßen usw.), wie es die Programme für z.B. Bergbesteigungen sind, übernimmt der Veranstalter im Hinblick auf diese Risiken keine Haftung. Die Teilnehmer reisen auf eigene Gefahr.

8.1 Gesetzliche Haftungsbeschränkungen:

Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist auf die Höhe des 3-fachen Reisepreises beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Reisenden vom Reiseveranstalter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
2. soweit er für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Führungen, Ausflüge etc.) und die in der Reiseausschreibung oder in der Reisebestätigung als Fremdleistungen gekennzeichnet werden (z.B. sind alle von Reiseleitern vermittelten Ausflüge und Rundfahrten Fremdleistungen). Wird eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt der Reiseveranstalter insofern Fremdleistungen, als auf die Linienbeförderung in der Ausschreibung hingewiesen ist. In diesem Fall gelten die Haftungsnormen der Beförderungsunternehmen, und der Reiseveranstalter haftet nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst und daher auch nicht für Verspätungen und Ausfälle und deren Folgen sowie für beim Transport entstandene Gepäckschäden und Verluste.

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

9. Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erfolgen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falschinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.
Sollten Vorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass der Reisende deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Reisenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

12. Zahlungen mit Kreditkarte

Zahlungen mit allen gängigen Kreditkarten sind grundsätzlich möglich. Ihre Anzahlung von 20% ziehen wir nach erfolgter Buchung, den Restbetrag 8 Wochen vor Reisebeginn ein. Erfolgt die Buchung kürzer als 8 Wochen vor Reisebeginn, ziehen wir den vollen Betrag ein.

l3. Versicherungen

Ihr Reisepreis (einschließlich Anzahlung) ist abgesichert durch eine Insolvenzversicherung bei der R+V.
Reiseteilnehmer können durch den Reiseveranstalter Versicherungen abschließen lassen. Darüber hinaus sind sie bei Flugreisen gegen Unfall und gegen Schäden am Reisegepäck zusätzlich durch die Luftfahrtgesellschaft im Rahmen der internationalen Abkommen versichert. Etwaige Schäden oder Verluste müssen aber sofort beim Empfang oder Nichtempfang der Gepäckstücke bei den Beförderungsunternehmen reklamiert werden, da spätere Meldungen nicht berücksichtigt werden.

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

15. Allgemeines

Mit der Veröffentlichung dieses Kataloges verlieren alle früheren Publikationen Ihre Gültigkeit. Veranstalter ist Dr. Koch Fachexkursionen GmbH oder ein anderer im Detailprogramm genannter Veranstalter.

16. Gerichtsstand

Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Gerichtsstand für Reisen der DR. KOCH Fachexkursionen GmbH ist Karlsruhe. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

Veranstalter: DR. KOCH Fachexkursionen GmbH
Sitz der Gesellschaft: Karlsruhe
Registergericht: Amtsgericht Karlsruhe HRB 656E
Geschäftsführer: Dr. Nikolaus Koch
Adresse: Am Stadtgarten 9 / 76137 Karlsruhe