Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Reisebedingungen, die bei der Buchung von Ihnen anerkannt werden, sind
auf Empfehlung des Deutschen Reisebüroverbandes erstellt
worden und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Im Interesse
unserer Reiseteilnehmer haben wir versucht, diese Bedingungen klar und
verständlich abzufassen.
1. Abschluß des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder online vorgenommen werden.
Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer,
für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht,
mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung, da sie ansonsten keine
Rechtsverbindlichkeit besitzen.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande.
Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei, oder unverzüglich nach Vertragsschluss,
wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen.
2. Bezahlung
Zahlungen auf den Reisepreis sind nur gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines
im Sinne des § 651 k Abs. 3 BGB zu leisten. Dieser Sicherungsschein wird mit der
Buchungsbestätigung dem Teilnehmer zugestellt.
Die Anzahlung beträgt 20 % des Reisepreises. Der Restbetrag muss bis spätestens
6 Wochen vor Reisebeginn beglichen sein. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden
nach Eingang der Restzahlung zugesandt oder ausgehändigt, in der Regel aber
nicht früher als 2 Wochen vor Reisebeginn.
3. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den
Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf Bezug nehmenden
Angaben in der Reisebestätigung.
Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, eine Änderung
der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung informiert wird.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages,
die nach Vertragsabschluss eintreten und die nicht vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Liegt der Reisetermin später als vier Monate nach Vertragsabschluss, so ist der Reiseveranstalter
berechtigt, eine Preiserhöhung vorzunehmen, wenn sie auf Umständen beruht, die erst nach
Vertragsabschluß eingetreten sind und die nicht vorhersehbar waren; wie z.B.
Wechselkursschwankungen. Ändern sich behördlich festgelegte Beförderungstarife,
Gebühren oder Steuern, ist eine Anpassung der Preise jederzeit möglich. Erhöht sich der
Reisepreis um mehr als 10%, so ist der Reisende berechtigt, ohne Zahlung eines Entgelts
vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss innerhalb von acht Tagen nach Übermittlung
der Reisepreiserhöhung gegenüber dem Veranstalter erklärt werden.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter.
Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an,
so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen
und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind
gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige
Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
Pauschalisiert sind von Ihnen folgende Kosten zu tragen:
- bis 57 Tage vor Reisebeginn: 5% des Reisepreises, mindestens
jedoch € 100,- pro Person
- 56 bis 33 Tage vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises
- 32 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises
- 14 bis 8 Tage vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises
- 7 Tage vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises
- am Vortag des Reisebeginns, am Tage des Reisebeginns und bei Nichterscheinen:
100% des Reisepreises
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.
Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen
Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche
Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende
dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des
Dritten entstehenden Mehrkosten.
Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter vom Kunden die tatsächlich
entstandenen Mehrkosten verlangen.
6. Rücktritt durch den Veranstalter DR. KOCH Reisen
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl ist die letzte Rücktrittsmöglichkeit
durch Dr. Koch Reisen 21 Tage vor Reisebeginn.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen
zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den
Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen.
8. Haftung des Reiseveranstalters
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmanns.
Insbesondere haftet der Reiseveranstalter für:
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
c) die ordnungsgemäße Einbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen
Bei Reisen mit besonderen Risiken und Expeditions-charakter (z.B. Höhe, Klima,
lange Fahrten auf schlechten Straßen usw.), wie es die Programme für z.B.
Bergbesteigungen sind, übernimmt der Veranstalter im Hinblick auf diese Risiken
keine Haftung. Die Teilnehmer reisen auf eigene Gefahr.
8.1 Gesetzliche Haftungsbeschränkungen:
Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Personenschäden sind,
ist auf die Höhe des 3-fachen Reisepreises beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Reisenden vom Reiseveranstalter weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
2. soweit er für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen Verschulden
eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Der Reiseveranstalter haftet nicht für
Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich
vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Führungen, Ausflüge etc.) und die in
der Reiseausschreibung oder in der Reisebestätigung als Fremdleistungen gekennzeichnet
werden (z.B. sind alle von Reiseleitern vermittelten Ausflüge und Rundfahrten Fremdleistungen).
Wird eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender
Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt der Reiseveranstalter insofern Fremdleistungen,
als auf die Linienbeförderung in der Ausschreibung hingewiesen ist.
In diesem Fall gelten die Haftungsnormen der Beförderungsunternehmen,
und der Reiseveranstalter haftet nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst
und daher auch nicht für Verspätungen und Ausfälle und deren Folgen sowie für beim Transport
entstandene Gepäckschäden und Verluste.
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen.
Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung
der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet,
die notwendigen Maßnahmen zu treffen, den Reisenden zurückzubefördern.
Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen.
Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
9. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der
örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Reisende schuldhaft,
einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach
vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen.
Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden
an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in sechs Monaten.
Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt,
an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter
Handlung verjähren in drei Jahren.
11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
ist der Reisende selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung
dieser Vorschriften erfolgen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine
schuldhafte Falschinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.
Sollten Vorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht eingehalten werden,
oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt
werden, so dass der Reisende deshalb an der Reise verhindert ist, kann der
Reiseveranstalter den Reisenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.
12. Zahlungen mit Kreditkarte
Zahlungen mit allen gängigen Kreditkarten sind grundsätzlich möglich. Ihre
Anzahlung von 20% ziehen wir nach erfolgter Buchung, den Restbetrag 8 Wochen
vor Reisebeginn ein. Erfolgt die Buchung kürzer als 8 Wochen vor Reisebeginn,
ziehen wir den vollen Betrag ein.
l3. Versicherungen
Ihr Reisepreis (einschließlich Anzahlung) ist abgesichert durch eine
Insolvenzversicherung bei der R+V.
Reiseteilnehmer können durch den Reiseveranstalter Versicherungen abschließen
lassen. Darüber hinaus sind sie bei Flugreisen gegen Unfall und gegen Schäden
am Reisegepäck zusätzlich durch die Luftfahrtgesellschaft im Rahmen der
internationalen Abkommen versichert. Etwaige Schäden oder Verluste müssen
aber sofort beim Empfang oder Nichtempfang der Gepäckstücke bei den
Beförderungsunternehmen reklamiert werden, da spätere Meldungen nicht
berücksichtigt werden.
14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
15. Allgemeines
Mit der Veröffentlichung dieses Kataloges verlieren alle früheren Publikationen
Ihre Gültigkeit. Veranstalter ist Dr. Koch Fachexkursionen GmbH oder ein anderer
im Detailprogramm genannter Veranstalter.
16. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
Gerichtsstand für Reisen der DR. KOCH Fachexkursionen GmbH ist Karlsruhe.
Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend,
es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen,
die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz
des Reiseveranstalters maßgebend.
Veranstalter: DR. KOCH Fachexkursionen GmbH
Sitz der Gesellschaft: Karlsruhe
Registergericht: Amtsgericht Karlsruhe HRB 656E
Geschäftsführer: Dr. Nikolaus Koch
Adresse: Am Stadtgarten 9 / 76137 Karlsruhe